JA zum Tierschutzanwalt am 7. März 2010

Tierquälereien gehören bestraft!

Gewalt gegen Tiere darf nicht akzeptiert werden! Zwar ist das Tier seit 2003 auf dem Papier keine Ware mehr und in unserer Verfassung ist die Würde der Kreatur verankert. In Tat und Wahrheit gehören die Tiere aber nicht sich selbst, sondern uns Menschen. Wir kaufen und verkaufen sie nach wie vor wie leblose Ware, beuten sie aus und entsorgen sie, wenn sie ausgedient haben. Daran wird auch ein Tierschutzanwalt wenig ändern.  Aber zumindest kann der Tierschutzanwalt in jedem Kanton für einen besseren Rechtsschutz der Tiere sorgen und grobe Verbrechen an unseren Mitgeschöpfen ahnden.

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